Geeignet sind grundsätzlich alle Verträge über Gegenstände, über welche die Parteien frei verfügen können insbesondere obligationenrechtlichen Verträge wie Darlehensverträge, Werkverträge, Leasingverträge, Verträge über die Erstellung von Bauten (auch Generalunternehmerverträge), Kaufverträge, Aufträge aber auch Gesellschaftsverträge, etc.