In der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ist der Rahmen der Schiedsfähigkeit weiter gefasst: hier kann jeder vermögensrechtliche Anspruch Gegenstand eines Schiedsverfahrens sein (Art. 177 Abs. 1 IPRG).
Wie weit reicht die Schiedsfähigkeit in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit?
yann.moor2016-11-10T13:07:26+01:00