Die Idee eines Schiedsverfahrens ist die effiziente Erledigung einer Streitigkeit ohne den Weg durch die Instanzen der staatlichen Gerichte. Gemäss Art. 41 der Schiedsordnung (Art. 389 der schweizerischen Zivilprozessordnung, ZPO) kann ein Schiedsspruch mittels Beschwerde ans Bundesgericht weitergezogen werden. In der Binnenschiedsgerichtsbarkeit ist zusätzlich die Revision gegen einen Schiedsentscheid zulässig. (Art 42 der Schiedsordnung; Art. 396 ff ZPO)
Ist ein Schiedsspruch des Schiedsgerichts in jedem Fall verbindlich oder kann man danach an ein staatliches Gericht gelangen?
yann.moor2016-11-10T13:08:14+01:00