In dem zugrundeliegenden Fall hatten sich die Parteien für ein beschleunigtes Verfahren der Schiedsinstitution der Handelskammer Finnland entschieden. Die von zwei Anwältin vertretene Beschwerdeführerin vor dem EGMR und die Gegenpartei erklärten in der ersten Sitzung des Schiedsgerichts den Verzicht auf eine Begründung des Schiedsurteils. Weiterlesen