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In Frankreich gilt, dass die Abweisung einer Klage auf Aufhebung des Schiedsspruchs oder einer Berufung gegen diesen (die dann möglich ist, wenn die Parteien eine solche Berufungsmöglichkeit vereinbart hatten, Art. 1489 Code de procédure civile – cpc) automatisch zu der Vollstreckbarkeit des gesamten Schiedsspruchs bzw. der von dem Gericht nicht beanstandeten Teile führt. Dies regelt Art. 1498 Abs. 2 cpc für die Binnenschiedsgerichtsbarkeit sowie wortgleich Art. 1527 Abs. 2 cpc für die internationale Schiedsgerichtsbarkeit.

yann.moor2023-08-03T17:35:09+02:00
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